1-ETHOXY-2-PROPYLACETAT | ICSC: 1574 (Oktober 2004) |
1-Ethoxy-2-propylacetat |
CAS #: 54839-24-6 |
UN #: 3272 |
EINECS #:259-370-9 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Entzündbar. Über 53°C können sich explosive Dampf/Luft Gemische bilden. | Kein offenes Feuer. Keine Funken. Nicht rauchen. Über 53°C verwende geschlossenes System und Belüftung. | Wassersprüher, Pulver, Schaum, Carbondioxid verwenden. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
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Inhalative Aufnahme | Verwende Belüftung, lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. | |
Haut | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut mit viel Wasser spülen und duschen. | |
Augen | Rötung. | Trage Schutzbrille | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Spüle Mund. |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Entferne alle Zündungsquellen. Belüftung. Sammle auslaufende und verschüttete Flüssigkeit in versiegelbaren Behältern so weit es möglich ist. Dann mit viel Wasser auswaschen. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Feuerfest. | |
VERPACKUNG | |
1-ETHOXY-2-PROPYLACETAT | ICSC: 1574 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C7H14O3 / C2H5OCH2CH(CH3)OCOCH3 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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MAK: 120 mg/m3, 20 ppm; Spitzenbegrenzung: II(2); Hautresorption (H); Schwangerschaft Gruppe: C |
UMWELT |
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ANMERKUNGEN |
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Der MAK-Wert bezieht sich auf die Summe der Konzentrationen Propylenglycol-mono-methylester und 2-Propylenglycol-1-ethylesteracetat in der Luft. Prüfe auf Peroxide vor der Destillation, eliminiere sie wenn vorhanden. Siehe ICSC 1573. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG R: 10-67; S: (2)-24 |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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