BENZINE | ICSC: 1400 (Oktober 2001) |
CAS #: 86290-81-5 |
UN #: 1203 |
EINECS #:289-220-8 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Hoch entzündbar. Dampf/Luft Gemische sind explosiv. | Kein offenes Feuer. Keine Funken. Nicht rauchen. Geschlossenes System, Belüftung, explosionssichere elektrische Ausrüstung und Beleuchtung. Vermeidung der Entstehung von elektrostatischen Aufladungen (z. B. durch Erdung). | Pulver, AFFF, Schaum, Carbondioxid verwenden. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
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Inhalative Aufnahme | Verwirung. Husten. Schwindel. Schläfrigkeit. Lethargie. Kopfschmerzen | Verwende Belüftung, lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. Medizinische Versorgung. |
Haut | KANN ABSORBIERT WERDEN! Trockene Haut. Rötung. | Schutzhandschuhe. Schutzkleidung. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. |
Augen | Rötung. Schmerz. | Trage Schutzbrille oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Übelkeit. Erbrechen. Siehe Inhalation. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Spüle Mund. Kein Erbrechen verursachen. Verabreiche ein oder zwei Gläser Wasser zum trinken. Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Evakuiere den Gefahrenbereich. Konsultiere einen Experten! Entferne alle Zündungsquellen. Abdecken des verschütteten Materials mit trockener Erde, Sand oderanderem nicht-entzündlichem Material. NICHT in die Kanalisation wegspülen. Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Persönliche Schutzmaßnahme: Selbständiges Atemgerät |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Feuerfest. | |
VERPACKUNG | |
Wasserschadstoff. |
BENZINE | ICSC: 1400 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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1TLV 300 ppm als TWA. TLV: 500 ppm als STEL. 1TLV[NO A3 (bestätigtes Kanzerogen für Tiere) |
UMWELT |
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Die Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. |
ANMERKUNGEN |
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Abhängig vom Expositiosgrad, ist regelmäßige medizinische Versorgung empfohlen. Das Produkt kann Zusatzstoffe enthalten, die die Gesundheits- und Umwelteffekte verändern können. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: T; R: 45-65; S: 53-45; Anmerkung: H, P |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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