COBALT(II)SULFAT ¨ 7 H2O | ICSC: 1396 (März 2001) |
CAS #: 10026-24-1 |
EINECS #:233-334-2 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Nicht brennbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall. | Im Brandfall, verwende geeignete löschende Mittel. |
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Husten. Atemnot. Kurzatmigkeit. Halsweh. | Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. Künstliche Beatmung kann erforderlich sein. Medizinische Versorgung. |
Haut | Rötung. Schmerz. | Schutzhandschuhe. Schutzkleidung. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. |
Augen | Rötung. Schmerz. | Trage Schutzbrille mit Seitenschutz oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz wenn Pulver | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Bauchschmerzen. Übelkeit. Erbrechen. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. Wasche die Hände vor dem Essen. | Spüle Mund. Verabreiche ein oder zwei Gläser Wasser zum trinken. Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für Partikel angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Getrennt von starken Oxidantien. | |
VERPACKUNG | |
COBALT(II)SULFAT ¨ 7 H2O | ICSC: 1396 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: CoSO4 . 7H2O |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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1TLV as Co einatembare Fraktion. TLV: 0.02 mg/m3, as TWA. /DSEN); (RSEN). 1TLV[NO A3 (bestätigtes Kanzerogen für Tiere). BEI issued. MAK: (als Co, einatembare Fraktion): Hautresorption (H); Atemwegs- und Hautsensibilisierung (Sah); Krebserzeugend Kategorie: 2; Keimzellmutagen Kategorie: 3A |
UMWELT |
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Siehe Anmerkungen. |
ANMERKUNGEN |
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Jeder der Symptome von Asthma durch diese Substanz gezeigt hat soll weiteren Kontakt vermeiden. Abhängig vom Expositiosgrad, ist regelmäßige medizinische Versorgung empfohlen. Die Wirkung der Substanz auf die Umwelt ist nicht untersucht, aber Data zum Kobaltion deuten auf eine Gefährdung für die aquatischen Organismen hin. Siehe ICSC 0783. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: T, N; R: 49-22-42/43-50/53; S: (2)-22-53-45-60-61; Anmerkung: E |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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