DIMETHYLDIOCTADECYLAMMONIUMCHLORID | ICSC: 1296 (April 2004) |
Dimethyldioctadecylammoniumchlorid |
CAS #: 107-64-2 |
EINECS #:203-508-2 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Brennbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall. | Kein offenes Feuer. Keine Funken. Nicht rauchen. | Wasser in großen Mengen, Pulver, alkoholresistenter Schaum, Carbondioxid verwenden. |
SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
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Inhalative Aufnahme | Husten. | Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. |
Haut | Rötung. Schmerz. | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut mit viel Wasser spülen und duschen. |
Augen | Rötung. Schmerz. Getrübes Sehvermögen. Schwere tiefe Verbrennungen. | Trage Schutzbrille mit Seitenschutz oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Brennende Empfindung in Hals und Brust. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Spüle Mund. Kein Erbrechen verursachen. Verabreiche ein oder zwei Gläser Wasser zum trinken. Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Verschüttetes Material mit speziellem Gerät absaugen. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für Partikel angepasst an die Luftkonzentration der Substanz |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
VERPACKUNG | |
DIMETHYLDIOCTADECYLAMMONIUMCHLORID | ICSC: 1296 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C38H80NCl |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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UMWELT |
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Die Substanz ist giftig für Wasserorganismen. |
ANMERKUNGEN |
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ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: Xi, N; R: 41-50/53; S: (2)-24-26-39-46-60-61 |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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