BLEINITRAT | ICSC: 1000 (März 1999) |
CAS #: 10099-74-8 |
UN #: 1469 |
EINECS #:233-245-9 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Nicht brennbar aber verstärkt die Verbrennung anderer Substanzen. | Kein Kontakt mit entzündbaren Verbindungen. | Im Brandfall, verwende geeignete löschende Mittel. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Husten. Halsweh. | Verwende Belüftung, lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. Medizinische Versorgung. |
Haut | Rötung. Schmerz. | Schutzhandschuhe. Schutzkleidung. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut mit viel Wasser spülen und duschen. |
Augen | Rötung. Schmerz. | Trage Schutzbrille mit Seitenschutz oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Bauchschmerzen. Übelkeit. Erbrechen. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. Wasche die Hände vor dem Essen. | Spüle Mund. Suche ärztliche Versorgung . Siehe Anmerkungen. |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Persönliche Schutzmaßnahme: Chemikalienschutzanzug einschliesslich Atemschutzgerät Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. NICHT in Sägespänen und anderen entzündlichen absorbierenden Materialien sammeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Getrennt von Brennbaren Substanzen, Reduzierenden Agentien und Lebensmitteln und Tierfutter. | |
VERPACKUNG | |
Kein Transport mit Nahrungs- und Fütterungsstoffen. Wasserschadstoff. |
BLEINITRAT | ICSC: 1000 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: N2O6Pb / Pb(NO3)2 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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TLV: 0.05 mg/m3, as TWA.. 1TLV[NO A3 (bestätigtes Kanzerogen für Tiere). MAK: Krebserzeugend Kategorie: 2; Keimzellmutagen Kategorie: 3A. BindendEU-OEL:I"(°P1|, |")"].. 0.15 mg/m3 als TWA |
UMWELT |
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Die Substanz ist giftig für Wasserorganismen. Schädlich mit langfristiger Wirkung für Wasserorganismen. Bioakkumulation dieser Chemikalie kann in Meeresorganismen und terrestischen Organismen erfolgen Es wird dringend empfohlen die Chemikalie nicht in die Umwelt eintreten zu lassen, weil sie persistent ist. |
ANMERKUNGEN |
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Abhängig vom Expositiosgrad, ist regelmäßige medizinische Versorgung empfohlen. Arbeitskleidung NICHT nach Hause nehmen. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: T, N; R: 61-20/22-33-62-50/53; S: 53-45-60-61; Anmerkung: A, E |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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