3-PENTANON | ICSC: 0874 (März 1996) |
CAS #: 96-22-0 |
UN #: 1156 |
EINECS #:202-490-3 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
---|---|---|---|
FEUER & EXPLOSION | Hoch entzündbar. Dampf/Luft Gemische sind explosiv. | Kein offenes Feuer. Keine Funken. Nicht rauchen. Geschlossenes System, Belüftung, explosionssichere elektrische Ausrüstung und Beleuchtung. KEINE Verwendung von komprimierter Luft für Auffüllen, Entladen oder Behandeln. | Alkoholresistenter Schaum, Pulver, Carbondioxid verwenden. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
---|---|---|---|
Inhalative Aufnahme | Husten. Kurzatmigkeit. | Verwende Belüftung | Frische Luft, Ruhe. Medizinische Versorgung. |
Haut | Trockene Haut. Rötung. | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut mit viel Wasser spülen und duschen. |
Augen | Rötung. | Trage Schutzbrille | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Spüle Mund. |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
---|---|
Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für organische Gase und Dämpfe angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Belüftung. Sammle auslaufende und verschüttete Flüssigkeit in versiegelbaren Metall (leicht-Stahl) Behältern so weit es möglich ist. Die restliche Flüssigkeit in Sand oder inertes Absorbens absorbieren. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. NICHT in die Kanalisation wegspülen. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Feuerfest. Getrennt von Oxidantien. | |
VERPACKUNG | |
3-PENTANON | ICSC: 0874 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
---|---|
Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
|
Formel: C5H10O / CH3CH2COCH2CH3 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
---|---|
Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
|
Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
|
Arbeitsplatzgrenzwerte |
---|
1TLV 200 ppm als TWA. TLV: 300 ppm als STEL |
UMWELT |
---|
ANMERKUNGEN |
---|
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
---|---|---|
EU EINSTUFUNG Symbol: F, Xi; R: 11-37-66-67; S: (2)-9-16-25-33 |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
|