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p-TOLUolSULFONSäure (max. 5% Schwefelsäure)ICSC: 0773 (Oktober 2006)
CAS #: 104-15-4
UN #: 2585
EINECS #:203-180-0

  AKUTE GEFAHREN PREVENTION BRANDBEKÄMPFUNG
FEUER & EXPLOSION Brennbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall.    Kein offenes Feuer.    Wassersprüher, Pulver, alkoholresistenter Schaum, Carbondioxid verwenden.  Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. 

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  SYMPTOME PREVENTION ERSTE HILFE
Inhalative Aufnahme Halsweh. Husten. Brennen. Atemnot. Kurzatmigkeit.  Verwende lokale Entlüftung Verwende Atemschutz  Frische Luft, Ruhe. Halbaufgerichtete Position. Künstliche Beatmung kann erforderlich sein. Sofortige medizinische Versorgung. 
Haut Rötung. Schmerz. Schwere Hautverbrennungen.  Schutzhandschuhe. Schutzkleidung.  Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut mit viel Wasser spülen und duschen. Sofort medizinische Versorgung suchen. 
Augen Rötung. Schmerz. Verbrennungen.  Trage Gesichtsschutz oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz  Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaklinsen wenn möglich). Suche sofort medizinische Versorgung. 
Orale Aufnahme Halsschmerzen. Brennende Empfindung in Hals und Brust. Shock oder Kollaps.  Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit.  Spüle Mund. Kein Erbrechen verursachen. Suche sofort ärztliche Versorgung. 

ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG
Persönliche Schutzmaßnahme: Kompletter Schutzanzug einschließlich Atemschutzgerät Kehre verschüttete Substanz in geschlossene trockene, plastik Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. 

Gemäß UN GHS Kriterien

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GEFAHR
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Schädlich für Wasserorganismen 

TRANSPORT
UN EINSTUFUNG
UN Gefährdungsklasse: 8; UN Packunggruppe: III 

LAGERUNG
Trocken. Getrennt von starken Basen und Lebensmitteln und Tierfutter. 
VERPACKUNG
Kein Transport mit Nahrungs- und Fütterungsstoffen. 
p-TOLUolSULFONSäure (max. 5% Schwefelsäure) ICSC: 0773
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION

Aggregatzustand
FARBLOSE HYGROSKOPISCHE FLOCKEN. 

PHYSIKALISCHE GEFAHREN
 

CHEMISCHE GEFAHREN
Zersetzt sich unter Erhitzen und unter Brennen. Bildet toxische und ätzende Rauche einschließlich Schwefeloxiden Die Substanz ist eine starke Säure Reagiert heftig mit Basen und ist ätzend. Greift viele Metalle an. Dies bildet entzündbares/explosives Gas (Wasserstoff- siehe ICSC 0001). 

Formel: C7H8O3S / CH3C6H4SO3H
Molekulargewicht: 172.2
Schmelzpunkt: 106-107°C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.24
Gut löslichLöslichkeit in Wasser, g/100ml25: 67
Flammpunkt: 184°C c.c.
Octanol/Wasser Verteilungskoeffizient als log Pow: 0.9 (berechnet) 


EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT

Expositionswege
Schwere Lokale Effekte bei allen Expositionswegen. 

Effekte nach kurzzeitiger Exposition
Das die Substanz ist ätzend für Augen, Haut und Atemwege. Ätzend beim Verschlucken. Inhalation von Aerosol kann Lungenödem verursachen. Siehe Anmerkungen. Medizinische Überwachung ist empfohlen. 

Inhalationsrisiko
Verdampfung ist vernachlässigbar bei 20°C; eine gesundheitsgefährdende Konzentration der luftgetragenen Partikel kann jedoch schnell erreicht werden wenn zerstreut, hauptsächlich wenn pulverisiert. 

Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
 


Arbeitsplatzgrenzwerte
 

UMWELT
Die Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. 

ANMERKUNGEN
Die Symptome der Lungenoedeme werden oft erst nach einigen Stunden manifest und durch physische Anstrengung verschlimmert. Daher sind Ruhe und medizinische Beobachtung notwendig.
Sofortige Anwendung einer gegeigneten Inhalationstherapie durch einen Artzt, oder eine autorisierte Person sollte in Betracht gezogen werden.
Un 2585 bezieht sich auf p-Toluolsulfonsäure mit nicht mehr als 5% freier Schwefelsäure.
UN 2583 bezieht sich auf p-Toluolsulfonsäure mit mehr als 5% freier Schwefelsäure.
Die hydrierte Form hat die CAS Nummer: 6192-52-5. 

ZUSÄTZLICHE INFORMATION
  EU EINSTUFUNG
Symbol: Xi; R: 36/37/38; S: (2)-26-37 

Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information.
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