2-PHENYLPROPEN | ICSC: 0732 (Oktober 2005) |
2-Phenylpropen Isopropenylbenzol iso-Propenylbenzol alpha-Methylstyrol |
CAS #: 98-83-9 |
UN #: 2303 |
EINECS #:202-705-0 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Entzündbar. Über 54°C können sich explosive Dampf/Luft Gemische bilden. | Kein offenes Feuer. Keine Funken. Nicht rauchen. Über 54°C verwende geschlossenes System, Belüftung und expolsionssichere elektrische Ausrüstung. | Wassersprüher, Schaum, Pulver, Carbondioxid verwenden. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
VERMEIDE NEBELBILDUNG! | |||
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Husten. Schwindel. Halsweh. | Verwende Belüftung, lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. |
Haut | Rötung. | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. |
Augen | Rötung. Wässrige Augen. | Trage Schutzbrille | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Spüle Mund. |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für organische Gase und Dämpfe angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Belüftung. Sammle auslaufende und verschüttete Flüssigkeit in versiegelbaren Nichtmetallischen Behältern so weit es möglich ist. Die restliche Flüssigkeit in Sand oder inertes Absorbens absorbieren. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Lagerung nur wenn stabilisiert. Lagerung im Bereich ohne Abfluss oder Kanalisationszugang. Feuerfest. Dicht geschlossen. Getrennt von starken Oxidantien. | |
VERPACKUNG | |
Wasserschadstoff. |
2-PHENYLPROPEN | ICSC: 0732 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C9H10 / C6H5C(CH3)=CH2 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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1TLV 10 ppm als TWA; 1TLV[NO A3 (bestätigtes Kanzerogen für Tiere). MAK: 250 mg/m3, 50 ppm; Spitzenbegrenzung: I(2); Schwangerschaft Gruppe: D. EU-OEL: 246 mg/m3, 50 ppm als TWA; 492 mg/m3, 100 ppm als STEL |
UMWELT |
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Die Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. Schädlich mit langfristiger Wirkung für Wasserorganismen. Bioakkumulation dieser Chemikalie kann in Fischen erfolgen |
ANMERKUNGEN |
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ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: Xi, N; R: 10-36/37-51/53; S: (2)-61 |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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