SIMAZIN | ICSC: 0699 (März 1999) |
CAS #: 122-34-9 |
EINECS #:204-535-2 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Brennbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall. Feinverteilte Partikel bilden explosive Gemische in der Luft. | Kein offenes Feuer. Geschlossenes System, Staub-explosionssichere elektrische Ausrüstung und Beleuchtung. Vermeide Staubdeposition. | Wassersprüher, Schaum, Pulver, Carbondioxid verwenden. |
VERMEIDE STAUBDISPERSION! | |||
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. | |
Haut | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. | |
Augen | Trage Schutzbrille oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. | |
Orale Aufnahme | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. Wasche die Hände vor dem Essen. | Spüle Mund. Verabreiche ein oder zwei Gläser Wasser zum trinken. Ruhe. Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Persönliche Schutzmaßnahme: Chemikalienschutzanzug einschliesslich Atemschutzgerät Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Getrennt von Lebensmitteln und Tierfutter. Dicht geschlossen. | |
VERPACKUNG | |
Kein Transport mit Nahrungs- und Fütterungsstoffen. |
SIMAZIN | ICSC: 0699 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C7H12ClN5 / CH3CH2NH(C3N3Cl)NHCH2CH3 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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1TLV einatembare Fraktion. TLV: 0.5 mg/m3, as TWA.. 1TLV[NO A3 (bestätigtes Kanzerogen für Tiere) |
UMWELT |
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Die Substanz ist giftig für Wasserorganismen. Die Substanz gelangt bei notmalen Gebrauch in die Umwelt. Strenge Maßnahmen sollen jedoch getroffen werden zur Vermeidung einer zusätzlichen Freilassung, z.B. bei ungegeigneter Beseitigung. |
ANMERKUNGEN |
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Die Substanz ist brennbar aber es gibt in der Literatur keinen Flammpunkt. Wenn die Substanz mit Lösungsmittel(n) formuliert ist, siehe (ICSC) für die Lösungsmittel. Lösungsmittel als Träger die in Handelsformulierungen verwendet werden, können die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften ändern. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: Xn, N; R: 40-50/53; S: (2)-36/37-46-60-61 |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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