BARIUMCHLORID | ICSC: 0614 (Oktober 1999) |
CAS #: 10361-37-2 |
UN #: 1564 |
EINECS #:233-788-1 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Nicht brennbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall. | Im Brandfall, verwende geeignete löschende Mittel. |
VERMEIDE STAUBDISPERSION! STRENGE HYGIENE! | |||
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Husten. Halsweh. Siehe Orale Aufnahme | Verwende Belüftung (nicht wenn Pulver), lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. Künstliche Beatmung kann erforderlich sein. Medizinische Versorgung. |
Haut | Rötung. Schmerz. | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut mit viel Wasser spülen und duschen. |
Augen | Rötung. Schmerz. | Trage Schutzbrille oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Bauchkrämpfe. Konvulsion. Stumpfheit. Bewusstlosigkeit. Erbrechen. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. Wasche die Hände vor dem Essen. | Induziere Erbrechen (NUR BEI PERSONEN BEI BEWUSSTSEIN!). Ruhe. Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für Partikel angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Kehre verschüttete Substanz in geschlossene versiegelbare Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Getrennt von Lebensmitteln und Tierfutter. | |
VERPACKUNG | |
Kein Transport mit Nahrungs- und Fütterungsstoffen. |
BARIUMCHLORID | ICSC: 0614 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: BaCl2 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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TLV: 0.5 mg/m3, as TWA.. 1TLV[NO A4 (verdächtiges Kanzerogen für Menschen). MAK: (als Ba): 0.5 mg/m3 Spitzenbegrenzung: II(8); Schwangerschaft Gruppe: D. EU-OEL: (als Ba): 0.5 mg/m3 als TWA |
UMWELT |
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Die Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. |
ANMERKUNGEN |
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Spezielle Behandlung im Fall von Vergiftung mit dieser Substanz; die geeigneten Mittel mit Instruktionen müssen vorhanden sein. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: T; R: 20-25; S: (1/2)-45 |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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