ISO-BUTYLACETAT | ICSC: 0494 (November 2003) |
iso-Butylacetat |
CAS #: 110-19-0 |
UN #: 1213 |
EINECS #:203-745-1 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Hoch entzündbar. Dampf/Luft Gemische sind explosiv. | Kein offenes Feuer. Keine Funken. Nicht rauchen. Geschlossenes System, Belüftung, explosionssichere elektrische Ausrüstung und Beleuchtung. KEINE Verwendung von komprimierter Luft für Auffüllen, Entladen oder Behandeln. | Schaum, alkoholresistenter Schaum, trockenes Pulver, Carbondioxid verwenden. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
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Inhalative Aufnahme | Husten. Halsweh. Schwindel. Kopfschmerzen | Verwende Belüftung, lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. Medizinische Versorgung. |
Haut | Trockene Haut. | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. |
Augen | Rötung. | Trage Schutzbrille | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Übelkeit. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Spüle Mund. Kein Erbrechen verursachen. Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für organische Gase und Dämpfe angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Belüftung. Entferne alle Zündungsquellen. NICHT in die Kanalisation wegspülen. Sammle auslaufende und verschüttete Flüssigkeit in versiegelbaren Behältern so weit es möglich ist. Die restliche Flüssigkeit in Sand oder inertes Absorbens absorbieren. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Feuerfest. Getrennt von starken Oxidantien, starken Basen und starken Säuren. | |
VERPACKUNG | |
ISO-BUTYLACETAT | ICSC: 0494 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C6H12O2 / CH3COOCH2CH(CH3)2 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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1TLV 50 ppm als TWA. TLV: 150 ppm als STEL. MAK: 480 mg/m3, 100 ppm; Spitzenbegrenzung: I(2); Schwangerschaft Gruppe: C. EU-OEL: 241 mg/m3, 50 ppm als TWA; 723 mg/m3, 150 ppm als STEL |
UMWELT |
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ANMERKUNGEN |
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ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: F; R: 11-66; S: (2)-16-23-25-29-33; Anmerkung: C |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
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