BIORESMETHIN | ICSC: 0229 (März 2001) |
CAS #: 28434-01-7 |
UN #: 3352 |
EINECS #:249-014-0 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
---|---|---|---|
FEUER & EXPLOSION | Brennbar. Flüssige Präparate, die organische Lösungsmittel enthalten, können entzündbar sein. | Kein offenes Feuer. | Pulver, Schaum, Carbondioxid verwenden. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
---|---|---|---|
Inhalative Aufnahme | Verwende Belüftung, lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. | |
Haut | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. | |
Augen | Trage Schutzbrille | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. | |
Orale Aufnahme | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. Wasche die Hände vor dem Essen. | Spüle Mund. |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
---|---|
Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. NICHT in die Kanalisation wegspülen. Sammle auslaufende und verschüttete Flüssigkeit in versiegelbaren Behältern so weit es möglich ist. Die restliche Flüssigkeit in Sand oder inertes Absorbens absorbieren. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Vorrichtung zum sammeln von Abwasser bei Feuerlöschen. Lagerung im Bereich ohne Abfluss oder Kanalisationszugang. | |
VERPACKUNG | |
BIORESMETHIN | ICSC: 0229 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
---|---|
Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
|
Formel: C22H26O3 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
---|---|
Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
|
Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
|
Arbeitsplatzgrenzwerte |
---|
UMWELT |
---|
Die Substanz ist sehr giftig für Wasserorganismen. Die Substanz gelangt bei notmalen Gebrauch in die Umwelt. Strenge Maßnahmen sollen jedoch getroffen werden zur Vermeidung einer zusätzlichen Freilassung, z.B. bei ungegeigneter Beseitigung. |
ANMERKUNGEN |
---|
Lösungsmittel als Träger die in Handelsformulierungen verwendet werden, können die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften ändern. Siehe ICSCs 0239, I und 0324. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
---|---|---|
EU EINSTUFUNG Symbol: N; R: 50/53; S: 60-61 |
Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information. © Version in Deutsch, DFG, 2022 |
|